Warum der Energieausweis wichtig und vielmals Pflicht ist
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt die Bereitstellung des Energieausweises beim Verkauf oder der Vermietung vor - folglich ist selbiger bereits aufgrund der Gesetzgebung enorm wichtig, denn andernfalls drohen empfindliche Bußgelder. Damit einher geht das Recht des künftigen Mieters oder Käufers, vor Vertragsunterzeichnung über den energetischen Standard informiert zu werden. Als Kunde von Gottschau Immobilien müssen Sie sich darüber selbstredend keine Gedanken machen - aber die Details und Wissenswertes zum Energieausweis möchten wir Ihnen dennoch vorab kommunizieren.
Wieso hat der Energieausweis eine so große Wichtigkeit?
Abseits der Vorschriften des Gesetzgebers ist der Energieausweis ein wichtiges Dokument. Er ist für Käufer und Mieter die wichtigste Informationsquelle bezüglich des energetischen Standards einer Immobilie - und dieser ist nicht erst, aber besonders seit den teils immens gestiegenen Heizkosten von größerer Bedeutung. Die beiden Parteien erfahren folglich nicht nur, welchen energetischen Fußabdruck die Immobilie hinterlässt, wobei hier der genutzten Heizenergiequelle eine noch größere Bedeutung zuteil wird, sondern können daraus auch zu erwartende Kosten ableiten.
Neben den finanziellen Aspekten soll der Energieausweis das Bewusstsein für energetische Sanierungen steigern. Sowohl Warmwasser als auch speziell die Heizung sind innerhalb der Bundesrepublik für einen beachtlichen Teil des Kohlendioxidausstoßes verantwortlich. Besitzt die Immobilie hingegen einen höheren Standard und eine bessere Energieeffizienzklasse, entlastet das neben dem Geldbeutel auch die persönliche Umweltbilanz.
Zu beachten: Sofern Ihre Immobilie unter Denkmalschutz steht, benötigen Sie entsprechend dem § 79 Absatz 4 GEG keinen Energieausweis.
Differenzierung zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Beide sind Energieausweise - und beide bilden eine Energieeffizienzklasse ab. Die ist zwischen den beiden Varianten aber nicht vergleichbar. Das Baujahr der Immobilie spielt bei der Wahl zunächst keine Rolle, die Wahl erhalten Vermieter bei Immobilien mit mehr als vier Wohneinheiten.
Der Verbrauchsausweis dokumentiert den tatsächlichen Verbrauch anhand der Heizkostenabrechnungen, wobei er die vergangenen drei Jahre berücksichtigt. Es erfolgt aber keine Bewertung der Heizanlage oder beispielsweise der Gebäudehülle und damit Dämmung.
Mit dem Bedarfsausweis erhalten Interessenten mehr Informationen, beispielsweise solche zur Heiztechnik, bereits erfolgten energetischen Sanierungen und zur Wärmedämmung. Der Bedarfsausweis gibt außerdem Empfehlungen für energetische Sanierungen ab und listet zudem energetische Schwachpunkte auf. Erfolgten Modernisierungsmaßnahmen, sollte der Bedarfsausweis zeitnah aktualisiert werden.
Abweichungen gegenüber der Immobilie
Zu berücksichtigen ist, dass sich der Energiebedarf zwischen einzelnen Wohneinheiten und der Immobilie in ihrer Ganzheit unterscheiden kann, beispielsweise bei Wohnungen im Erdgeschoss oder unter dem Dach. Zudem orientiert sich der Bedarfsausweis seit dem Jahr 2014 an einer gemittelten Raumtemperatur von 20 °C, berücksichtigt aber nicht Abweichungen nach unten oder oben entsprechend dem persönlichen Wohnkomfort.
Ebenfalls zu bedenken: Die tatsächlichen Kosten gemäß Energieverbrauch sind zudem maßgeblich vom Heizträger abhängig.
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