Was sind Kaufnebenkosten? Wir erklären es Ihnen einfach und verständlich!
Die Kaufnebenkosten werden auf den eigentlichen Preis der Immobilie aufgeschlagen. Weil sie sich in ihrer Höhe prozentual am Kaufpreis bemessen, steigen sie automatisch zusammen mit dem Immobilienpreis an. Anders gesagt: Bei einer preiswerten Immobilie fallen sie geringer als bei einer teuren oder luxuriösen Immobilie aus - die relative Höhe der Kaufnebenkosten bleibt aber identisch. Wir zeigen Ihnen hier, wie sich die Summe der Kaufnebenkosten zusammensetzt.
Gebühren für den Notar und Eintragungen ins Grundbuch
Diese Kostenposition geht Hand in Hand, denn nur der Notar kann mit seiner Beurkundung des Kaufvertrags überhaupt eine Veränderung des Grundbucheintrags veranlassen. Mit dieser Veränderung wird aus rechtlicher Sicht zugleich der Eigentümerwechsel der Immobilie wirksam. Kosten entstehen unmittelbar beim Notar ebenso wie beim Grundbuchamt, die Höhe dieser beziffert sich für gewöhnlich auf rund 1,5 bis 3 %. Grundlage hierfür ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Tipp: Die Notarkosten sind in ihrer relativen Höhe fix und orientieren sich nicht am Aufwand. Wenn Sie an diesen Fragen stellen möchten, zögern Sie also nicht - denn das kostet Sie nicht mehr, als wenn Sie gar keine Fragen stellen und einen nur geringen Aufwand verursachen.
Die Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer verlangt der Staat, wenn Sie eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen. Wie ihr Name schon ausdrückt, wird sie also für den "Erwerb" fällig - unabhängig davon, wer an Sie verkauft. In der Bundesrepublik variiert die Höhe der Grunderwerbsteuer zwischen den Bundesländern zwischen 3,5 % und 6,5 %.
Sowohl Berlin als auch Brandenburg sind dahingehend leider Spitzenreiter. Wenn Sie eine Immobilie in Berlin kaufen, müssen Sie 6 % des eigentlichen Kaufpreises als Grunderwerbsteuer leisten. Befindet sich die Immobilie in Brandenburg, fallen sogar 6,5 % an. Speziell in Verbindung mit den hohen Immobilienpreisen in der Hauptstadt sowie deren Speckgürtel entstehen also erhebliche Mehrbelastungen für Käufer.
Die Provision für den Makler
Auch der Makler möchte für seine investierte Zeit und Arbeit bezahlt werden. Das geschieht erfolgsbasiert über die Provisionshöhe, die frei vereinbar ist und sich brutto auf 3,57 bis 7,14 % bemisst. Normalerweise wird sie zwischen den beiden involvierten Parteien, also Käufer und Verkäufer, in identischer Höhe geteilt. Wir klären Käufer selbstverständlich vorab transparent über diese und alle weiteren Kostenpositionen auf.
Diese drei Punkte bilden die klassischen Kaufnebenkosten. Es können Ihnen noch weitere optionale Kosten entstehen, beispielsweise für ein eigens beauftragtes Wertgutachten oder Löschung/Eintragung einer Grundschuld. Prinzipiell sollten Sie davon ausgehen, dass Sie im Raum Berlin-Brandenburg etwa 10 bis 12 % des Kaufpreises zusätzlich über die Kaufnebenkosten zahlen müssen. Normalerweise werden diese aus dem erbrachten Eigenkapital bezahlt.
Wir beraten Sie gern persönlich und finden die optimale Lösung: Kommen Sie auf uns zu!