Scheidungsimmobilie: Verkaufen, vermieten oder selbst bewohnen?

Die Scheidung ist für beide Parteien einschneidend - mit ihr geht nicht nur eine emotional fordernde Zeit einher, auch das Finanzielle gehört bedacht. Eine gemeinsame eigene Immobilie erschwert den Schlussstrich zusätzlich, zumal es bei der weiteren Verfahrensweise auch darauf ankommt, wie gut beide Ex-Partner nun noch miteinander auskommen. Wir zeigen mit diesem Beitrag, was möglich ist.

Immobilie verkaufen - ein ganz klarer Schlussstrich

Klarer kann man einen Schlussstrich gar nicht ziehen. Nach der Scheidung werden das gemeinsame Haus oder die Wohnung verkauft, der Erlös daraus wird entsprechend den Eigentumsverhältnissen geteilt. So ist insbesondere zwischen zerstrittenen Parteien auch keine weitere Kommunikation in der Zukunft mehr nötig - zumindest nicht, was die Immobilie anbelangt. Außerdem erhalten beide Partner so liquides "Startkapital" für ihren neu eingeschlagenen Lebensweg. 

Erschwerend kommt beim Verkauf hinzu, dass es vielen geschiedenen Eheleuten nun gar nicht schnell genug gehen kann. Wirklich getrennte Wege zu gehen, ist nur schwer möglich, wenn noch Besichtigungstermine koordiniert werden müssen oder Notar- und Maklerbesuche anstehen. Trotzdem raten wir geschiedenen Eheleuten: Bitte nichts überstürzen! Wird eine Immobilie überhastet weit unter Marktpreis verkauft, ist das Kapitel zwar schnell geschlossen, es geht aber viel Kapital verloren. 

Immobilie vermieten - und gemeinsam weiter verwalten?

Paar sitzt Rücken an Rücken

Haben Sie sich im Guten getrennt? Wenn beide ehemaligen Eheleute sich noch gut verstehen, aber selbst nicht mehr in der ursprünglich gemeinsamen Immobilie wohnen wollen, kommt eine Vermietung in Frage. Die lässt sich bei einer Eigentumswohnung erfahrungsgemäß besser als bei einem Haus realisieren. Diese Option ist aber nur realistisch, wenn die Scheidung wirklich im gegenseitigen Einvernehmen stattfindet und man beispielsweise wegen der Kinder sowieso noch guten Kontakt hält. In anderen Fällen würden die gemeinsame Verwaltung und Kommunikation, die mit der Vermietung immer einhergehen, nur zu weiterem Zwist führen.

Scheidungsimmobilie selbst bewohnen?

Ebenfalls sind verschiedene Konstellationen möglich, bei denen eine Partei in der gemeinsamen Immobilie verbleibt. Die künftigen Eigennutzer könnten die andere Partei beispielsweise herauskaufen, was aber nur bei einer entsprechend guten finanziellen Situation möglich ist. Ebenfalls ist denkbar, dass anteilig (nach den Eigentumsverhältnissen) Miete gezahlt wird. Den/die Ex als Quasi-Vermieter zu haben, dürften viele ehemalige Eheleute aber als fordernd empfinden - vor allem dann, wenn zum Beispiel ein neuer Partner mit einzieht. Ist das Haus groß genug, könnten sogar beide Eheleute weiter darin wohnen und es über Umbaumaßnahmen aufteilen. Aber auch hier ist der Umstand, weiter unter einem Dach und mit minimaler räumlicher Trennung einfach weiter zusammen zu wohnen, eine selten gewählte Alternative.

Wir beraten Sie gern entsprechend Ihrer individuellen Situation - und können Ihren gemeinsamen Plan dann im Abschluss auch direkt in die Tat umsetzen.

Zurück zur News-Übersicht